Rehasport

Der Weg zum Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX

Arzt / Ärztin
verordnet Rehasport auf Formular 56 oder G 0850

Für Ärzte: PDF-Datei der KVB als Ausfüllhilfe für Formular 56

Teilnehmer / Teilnehmerin
entscheidet sich für den RGSV Moosburg e.V. als Anbieter

Kostenträger
Genehmigung der Verordnung Formular 56 durch die Krankenkasse,
das Formular G 0850 bedarf keiner Genehmigung


Es verzichten folgende Kostenträger aktuell auf eine Genehmigung der Rehasportverordnung:
Genehmigungsverzicht von Verordnungen im Rehabilitationssport

RGSV Moosburg e.V.
führt Beratungsgespräch und Rehasport durch

Terminvereinbarung
Unser Ziel ist es Sie individuell zu beraten. Deshalb vereinbaren Sie für die Anmeldung zum Rehabilitationssport einen Termin in unserer Geschäftsstelle; siehe „Kontakt“

Formular für Anmeldung zum Reha-Sport als PDF-Datei; bitte auf das Bild klicken:

Teilnahme am Rehasport

Teilnahme Voraussetzungen

Die Voraussetzung zur Teilnahme am Rehasport ist ein verordnetes sowie bewilligtes Antragsformular 56 (ärztliche Rehasport Verordnung) oder Deutsche Rentenversicherung (DRV) Formular G0850. Nur dann übernehmen die Gesetzlichen Kostenträger die Kosten der absolvierten Trainingseinheiten. Jedoch tragen diese nicht alle Kosten, wie z.B. Anfahrtskosten, Schwimmbad-Eintritte oder Parkgebühren.

Der Weg zum Rehasport Gruppentraining:
1. Sie als Patient erhalten ein Rehasport Rezept bzw. eine Verordnung vom Arzt
2. Die Verordnung wird von der zuständigen Krankenkasse geprüft und bewilligt
3. Anhand Ihrer Diagnose suchen Sie einen Standort mit passender Kursgruppe
4. Sie starten spätestens 3 Monate nach Ihrer Verschreibung mit dem Bewegungstraining
und nehmen nun regelmäßig an einem festen Gruppenkurs teil.

Teilnahmebestätigung

Die Kostenträger verlangen als Leistungsnachweis eine Rehasport Teilnahmebestätigung. Diese erfolgt durch die Originalunterschrift des Rehasportlers (Teilnehmer) nach jeder absolvierten Einheit. 

Regelmäßige Teilnahme / Umgang mit Fehlzeiten

Gemäß der Rahmenvereinbarung, muss eine regelmäßige Teilnahme am Rehabilitationssport erfolgen. Nur so sind bestmöglichste Voraussetzungen gegeben, um gesundheitliche bzw. therapeutische Ziele zu erreichen.
Rehasport Gruppen sind mit festen Teilnehmern besetzt, weshalb häufige oder unentschuldigte Fehlzeiten die Planung stören. So entstehen nicht nur finanzielle Nachteile für die Anbieter, sondern potentiellen anderen Patienten werden auch freie Plätze verwehrt. Deshalb können häufige Fehlzeiten zum Ausschluss aus der Gruppe führen, wobei es dafür keine festen Regeln gibt.

Bei mehr als 8 Wochen unentschuldigtem Fernbleiben kann ein Rehasport-Anbieter nicht mehr von einer regelmäßigen Teilnahme ausgehen. Dann kann es sein, dass man von der festen Gruppe ausgeschlossen wird und Ihr Platz neu vergeben wird. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Ihr Leistungsanspruch (Kostenübernahme der Krankenkasse) erlischt.

Teilnahme ohne Verordnung

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Rehasport ohne ärztliche Verordnung anzufragen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst und klären mit dem Anbieter die Formalitäten. 

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RGSV Moosburg
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