Ernährungsberatung

Unsere Ernährungsberatung beim RGSV Moosburg e.V.

Eine wichtige Grundlage für Wohlbefinden und Gesundheit ist die richtige Ernährung. Viele Erkrankungen können durch individuell angepasste Ernährung gelindert oder sogar vermieden werden.

Unsere Ernährungsberatung bietet Ihnen Einzelberatungen nach § 43 Satz 1 Nr. 2 SGB V zu vielen Themen an:

  • Übergewicht / Adipositas Erwachsene
  • Übergewicht / Adipositas Kinder und Jugendliche
  • Osteoporose
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Bariatrische Vor- und Nachbehandlung
  • Magen- und Darmerkrankungen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Mangelernährung
  • Diabetes melitus Typ II
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Vorträge, Seminare und Workshops
  • Weitere Themen nach Absprache

Grundlagen unseres Beratungskonzeptes sind die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).

Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch mit Terminvergabe an und erstellen dann für Sie einen Kostenvoranschlag. 
Da unsere Ernährungsberatung über alle relevanten Zertifikate verfügt, rückerstatten die meisten Kassen Ihnen 100% der Kosten, bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

Ablauf der Beratung

Unsere Beratung fußt auf einem Erstgespräch mit Anamnese und, wenn gewünscht, einer Körperanalyse (Fett-, Muskelmasse). Gemeinsam mit Ihnen werten wir auch Ihr Ernährungsprotokoll aus und unterziehen Ihre Nährstoffversorgung einer genauen Analyse. Dadurch erhalten Sie bei uns eine individuelle medizinische Ernährungsberatung, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Qualifizierte Ernährungsberatung

Unsere Ernährungsberaterin verfügt über das Berater-Qualitätszertifikat vom Verband der Diätassistenten (VDD). Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen nur Beratungen bezuschussen, die durch qualitativ geprüfte und zertifizierte Berater durchgeführt werden!

Anträge auf Kostenerstattung

Zur Antragsstellung für die Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung zur Ernährungsberatung (primäre Prävention und Gesundheitsförderung nach § 20 SGB V) oder als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nach § 43 SGB V.

Liegt Ihnen diese Bescheinigung vor, müssen Sie noch einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Nach oben scrollen
RGSV Moosburg
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.